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5.2.2012 - 0:14
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Verbandsaufnahme

Die Mitgliedschaft im Kinesuisse setzt unter anderem eine Ausbildung von 500 Stunden Kinesiologie sowie von 350 Stunden schulmedizinischen Grundlagen voraus.

Die Aufnahme als Ordentliches Mitglied des KineSuisse führt entweder über eine mit Kinesiologieschulen gemeinsam durchgeführte AG-Q Abschlussprüfung, eine Verbandsprüfung oder ein KineSuisse Gleichwertigkeitsverfahren.

Die Aufnahme als Mitglied in Ausbildung ist nach einer bestandenen AG-Q Zwischenprüfung oder nach einem erfolgreich absolvierten KineSuisse Gleichwertigkeitsverfahren möglich.

Der Wiedereintritt ehemaliger Verbandsmitglieder ist im Wiedereintrittsreglement geregelt.


Es stehen Ihnen zu folgenden Themen Informationen zur Verfügung: