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25.5.2013 - 17:19
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Ausbildung

Schulen

An 12 Kinesiologie-Schulen können Prüfungen nach dem Prüfungsreglement der Arbeitsgruppe Qualitätssicherung (AG-Q) des Berufsverbandes KineSuisse und der beteiligten Schulen abgelegt werden. Die AG-Q Prüfungen vereinigen Schul- und Verbandsprüfungen und sind ein Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen Schulen und dem Kinesuisse in der AG-Q. Die AG-Q Abschlussprüfungen werden von SchulexpertInnen und VerbandsexpertInnen gemeinsam abgenommen.

Studierende dieser 12 Schulen haben die Möglichkeit, nach der AG-Q Zwischenprüfung als "Mitglied in Ausbildung", respektive nach einer erfolgreich bestandenen AG-Q Abschlussprüfung als "Ordentliches Mitglied" in den KineSuisse einzutreten, ohne ein KineSuisse Gleichwertigkeitsverfahren oder eine weitere Prüfung absolvieren zu müssen.

Der KineSuisse führt keine Schulanerkennungsverfahren durch. Die nachstehend aufgeführten AG-Q Schulen kennzeichnen sich nicht durch eine Verbandsanerkennung sondern durch die partnerschaftliche Zusammenarbeit nach gemeinsamen Qualitätsrichtlinien.

 

Kinesiologie-Schulen, die Prüfungen nach dem AG-Q Prüfungsreglement durchführen. Ein Verbandseintritt in den KineSuisse ist nach erfolgreicher Absolvierung der AG-Q Prüfung ohne weitere Prüfungen möglich.

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